Er (der Beschuldigte) und der im Sterben liegende Hilfsarbeiter seien in der Folge von Passanten ins Spital gebracht worden. Einer der Passanten habe den Hilfsarbeiter gekannt und dessen Familienangehörigen informiert. Als er (der Beschuldigte) die 15 aufgebrachten Angehörigen des Hilfsarbeiters habe beim Spital ankommen sehen, habe er grosse Angst gekriegt und sei nach Hause geflüchtet.