Ausgenommen seien Botschaftszuführungen von weggewiesenen irakischen Staatsangehörigen aus dem Zentral- und Südirak. Das BFM sei bemüht, eine adäquate Lösung zur Identitätsabklärung für aus dem KRG-Gebiet stammende Personen zu finden. Die Praxisänderung der irakischen Botschaft betraf demnach lediglich die Durchführung von zentralen Befragungen und Botschaftszuführungen von Personen aus dem KRG-Gebiet, mithin die Identitätsabklärung von Personen, welche nicht freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Wie in der Email klar festgehalten wird, blieb hingegen die Praxis zur Beschaffung von Reisepapieren bei freiwilligen Rückkehrern unverändert: