HAGUENAU-MOIZARD, La pénalisation du séjour irregulier en droit européen, en droit français et en droit suisse, in: Breitenmoser et al. [Hrsg.], Schengen und Dublin in der Praxis, Aktuelle Fragen, 2015, S. 169 ff., 174). Das Bundesgericht hat hingegen in der Vergangenheit u.a. entschieden, es genüge, wenn die kantonalen Migrationsbehörden der zuständigen Bundesbehörde die notwendigen Anträge zur Papierbeschaffung zustellten, die Ausschaffung jedoch blockiert sei, weil der Drittstaatsangehörige nicht freiwillig zurückkehre und die Botschaft deswegen keine Reisepapiere ausstelle.