408 ff.). Das Bundesgericht hat diese Rechtsprechung jüngst in seinem Urteil 6B_274/2016 vom 5. Mai 2017 (zur Publikation vorgesehen) zusammengefasst und weiterentwickelt. Demnach geht das Rückführungsverfahren gemäss Richtlinie einer Bestrafung von Drittstaatsangehörigen wegen illegalen Aufenthalts nach Art. 115 Abs. 1 lit. b AuG grundsätzlich vor. Allerdings stellt das in Art. 115 Abs. 4 AuG normierte Opportunitätsprinzip in solchen Fällen – entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. ZÜND, in: Spescha et al., Migrationsrecht, 4. Aufl. 2014, N. 12 zu Art.