11. Erwägungen der Kammer 11.1 Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115/EG 11.1.1 Allgemeines Hinsichtlich des Inhalts der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (nachfolgend: Rückführungsrichtlinie oder Richtlinie) sowie der diesbezüglichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichts kann zunächst auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. III.2.1.1 und 2.1.2, pag. 408 ff.).