Die Botschaft biete diese Dienstleistung aktuell nur noch für irakische Staatsangehörige aus dem Zentral- und Südirak an. Gemäss der erwähnten Email sei das BFM damals daran gewesen, für Menschen aus dem KRG-Gebiet [Gebiet des Kurdistan Regional Government] wie den Beschuldigten, eine adäquate Lösung zu suchen. Es sei deshalb sehr fraglich, ob der Beschuldigte ein Reisedokument erhalten würde, wenn er sich bei der irakischen Botschaft präsentieren würde.