8 Dass die ganze Prozedur ins Stocken geraten sei, sei nicht auf das Verhalten des Beschuldigten, sondern auf den Umstand zurückzuführen, dass der Beschuldigte zur ethnischen Minderheit der Kurden im Irak gehöre. Gemäss der erstinstanzlich eingereichten Email des BFM vom 2. Juli 2013 habe sich nämlich die Praxis bei zentralen Befragungen von weggewiesenen irakischen Staatsangehörigen geändert. Die Botschaft biete diese Dienstleistung aktuell nur noch für irakische Staatsangehörige aus dem Zentral- und Südirak an.