Der Beschuldigte wurde während seines Aufenthalts in der Schweiz mehrfach straffällig. Neben diversen mit Strafbefehlen geahndeten Übertretungen gegen das Betäubungsmittel-, das Strassenverkehrs- und das Personenbeförderungsgesetz (pag. 173, 220, 266, 274, 283) wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 14. November 2013 wegen bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt (pag.