Das Ausreisegespräch beim Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) fand am 21. Juni 2013 statt. Der Beschuldigte machte dabei klar, nicht zur Rückkehr in den Irak bereit zu sein. Die verlangten Passfotos brachte der Beschuldigte aus Angst vor der Ausstellung eines Laissez-Passer nicht bei (pag. 270 f.). In der Folge ersuchte der MIDI am 27. Juni 2013 beim BFM um Vollzugsunterstützung nach Art. 71 des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) (pag. 268 f.), d.h. es wurde die Papierbeschaffung eingeleitet. Bis am 4. Mai 2015 lag jedoch seitens der irakischen Behörden keine Zusage für die Ausstellung eines Reisedokuments vor.