Unbestrittenermassen unternahm der Beschuldigte von sich aus keine Anstrengungen, die Schweiz zu verlassen. Weder nahm er Rückkehrhilfe in Anspruch, noch sprach er bei der irakischen Botschaft vor, um sich Reisedokumente ausstellen zu lassen. Immerhin händigte er den Behörden seine Identitätskarte und seinen Nationalitätenausweis im Original aus (vgl. pag. 153, 269). Von behördlicher Seite wurde der Beschuldigte am 11. Juni 2013 zur Reisepapierbeschaffung/Reisevorbereitung vorgeladen (pag. 264). Das Ausreisegespräch beim Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) fand am 21. Juni 2013 statt.