7. Ausgangslage / unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte ist irakischer Staatsangehöriger kurdischer Ethnie und stammt aus dem in der nordirakischen Provinz Suleymaniya (Teil der Autonomen Kurdischen Region) gelegenen Kalar. Der Beschuldigte reiste am 1. Oktober 2009 in die Schweiz ein und ersuchte am 2. Oktober 2009 um Asyl (pag. 67 ff.). Mit Entscheid vom 16. September 2011 wies das Bundesamt für Migration (BFM) das Asylgesuch ab und ordnete die Wegweisung des Beschuldigten an (pag. 152 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Dezember 2012 ab (pag.