Den beiden Strafkammern werden die eingehenden Geschäfte abwechslungsweise je zur Hälfte zugeteilt. Kammerintern werden die Fälle fortlaufend nach Listen mit allen möglichen Zusammensetzungen zugeteilt, wobei die Anzahl Fälle als Referent vom Umfang der Tätigkeit für die Strafkammern abhängt.