Vorliegend wurde dem Gesuchsteller die Besetzung des Gerichts mit Vorladung vom 31. Mai 2017 mitgeteilt (SK 17 104, pag. 314 f.). Mit Verfügung vom 26. September 2017 wurde den Parteien von der neuen Zusammensetzung des Gerichts (Obergerichtssuppleantin C.________, Oberrichter D.________ und Oberrichterin E.________) Kenntnis gegeben (SK 17 104, pag. 325 f.). Diese Verfügung wurde der Verteidigung am 28. September 2017 zugestellt (SK 17 104, pag. 327).