15.1 Erstinstanzliches Verfahren Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 17’542.00 (Gebühren von CHF 14’300.00 [Kosten der Untersuchung CHF 11’300, Kosten des Gerichts CHF 3’000.00], Auslagen von insgesamt CHF 2'442.00 und eine Gebühr von CHF 800.00 für die schriftliche Urteilsbegründung; pag. 815 f.) festgesetzt.