Wäre er in seinen Aggravierungsbestrebungen moderater geblieben, so wäre das ganze Konstrukt eventuell gar unentdeckt geblieben: Den ausschlaggebenden Verdacht schöpfte Dr. med. K.________ bei genauerer Betrachtung nämlich vor allem deswegen, weil die Inszenierung des Beschuldigten am 3. April 2012 schliesslich so stark ins theatralisch Übertriebene abglitten, er seine Einschränkungen derart überzeichnet darbot, sich derart auffällig verhielt wenn es um die Beantwortung von konzisen Fragen zu seiner Gesundheit ging und demgegenüber nie auch nur ein Wort darüber verlor, dass es auch gute, weitgehende schmerzfreie Phasen gebe.