Denn wäre der Beschuldigte erfolgreich gewesen, hätte er eine volle Rente erhalten. Aus dem Beweisergebnis erhellt, dass der Beschuldigte mindestens eine Viertelsrente und maximal eine Dreiviertelsrente zugute gehabt hätte. Darin ist denn auch die mögliche Spannbreite des Deliktsbetrages zu sehen. Es ist zudem offensichtlich, dass der Beschuldigte die schweren Aggravationen inszenierte, um jegliche Reduktion der Rente zu verhindern. Er konnte nach erhaltener Ankündigung der geplanten Rentenrevision 2010 unmöglich voraussehen, ob ihm die Rente im Ergebnis ganz oder nur teilweise entzogen würde.