25 Namentlich habe er mit der offenbar forschen und fordernden Art von Dr. med. K.________ nicht umgehen können und habe abrupt von der vorgegebenen depressiven Stimmung zu einer aggressiven Stimmung und wieder zurückgewechselt, dies mehrfach. Dr. med. K.________ habe nachvollziehbar begründet, weshalb das Verhalten des Beschuldigten bewusstseinsnah sein müsse, wobei das Gericht diese Einschätzung teile.