142), und auch dies erst, als die ursprüngliche Verfügung, welche bei Annahme von lediglich 39 % Invalidität die Rente verweigert hatte, auf Einsprache hin korrigiert worden war. Der Beschuldigte kann somit im Zeitraum um den 2. November 2011 nicht als Novize im IV-System gelten; ihm war das Rentensystem durchaus bekannt, nachdem ihm das eklatante Ausmass einer 24 Invaliditätsgraddifferenz von nur gerade mal 3 % eindrücklich in Zahlen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen vorgeführt worden war. III. Rechtliche Würdigung