23 Bestrebungen zur Wahrheitsfindung im Rahmen der Rentenrevision sowohl die definitive Renteneinstellung bewirkt, als auch das vorliegende Verfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht. Soweit die Verteidigung der Strafklägerin vorwerfen will, sie sei ihrer fachlichen Sorgfaltspflicht bereits früher, u.U. bei der erstmaligen Einschätzung, nicht hinlänglich nachgekommen, kann dieser Einwand nicht gehört werden.