des Beschuldigten mit Auswirkungen auf dessen Arbeits- und Leistungsfähigkeit und letztendlich auf dessen Rentenberechtigung vorlag. So hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Entscheid vom 21. Mai 2014 im IV-Verfahren betreffend den Beschuldigten Folgendes festgehalten (pag. 168): «Aus dem Dargelegten folgt, dass mit den dokumentierten, objektiven Befunden eine Änderung in den tatsächlichen bzw. medizinischen Verhältnissen im Sinne einer Verbesserung überwiegend wahrscheinlich dargetan und somit ein Revisionsgrund gegeben ist.