Bei dieser Einschätzung spielt aus Sicht der Kammer durchaus auch eine Rolle, dass der Beschuldigte selber, sobald seine Inszenierungen auch nur im Geringsten von einer Fachperson in Frage gestellt werden, nicht nur in seiner Leidensdemonstration, sondern eben auch in seiner defensiven Haltung auf die als Angriff empfundene Kritik massiv und irrational aggraviert (plötzliches Hyperventilieren, plötzlicher Mutismus, plötzliche Wutausbrüche, plötzliche Absicht, eine Untersuchung zu beenden etc.). Dies ist immerhin ein Indiz dafür, dass er sich der Konsequenzen einer Entdeckung