10.3 Bewusstseinsnähe der Aggravation Die Frage nach der Bewusstseinsnähe der Aggravation wird durch das oberinstanzlich eingeholte Gutachten schlüssig beantwortet. Einerseits wird erklärt, dass der Begriff einer «unbewussten Aggravation» bereits in sich widersprüchlich ist. Anderseits wird festgehalten, es ergebe sich insbesondere aus dem plötzlichen und diskrepanten Zustandsumschwung am Begutachtenstag selber – vom Schwerkranken zum