Seiner polizeilichen Befragung ist kaum ein fachlich-objektives Eingeständnis bezüglich der Diskrepanz zwischen Schein und Sein zu entnehmen. Wenn auf solche angesprochen, fand er immer eine passende Erklärung zur Einordnung in das ursprüngliche Krankheitsbild (exemplarisch: pag. 307, Z. 234 ff.). Es ist nachvollziehbar, dass er als langjähriger Hausarzt mit aufgebauten gegenseitigem Vertrauensverhältnis einerseits («Ich bin Arzt und als Arzt muss ich den aufrichten Angaben eines Patienten vertrauen können. Das ist die Grundvoraussetzung für das Arzt-Patienten-Verhältnis», pag. 308, Z. 292 ff.)