_ erfolgreich tat. Auffallend und den Beweiswert stark einschränkend ist jedoch das offensichtlich konstant defensive Verhalten von Dr. med. O.________ bezüglich jeglicher auftauchender Zweifel am Verhalten seines Patienten, insbesondere auch als ihm (O.________) die BvO-Aufnahmen vorgehalten wurden. Er wollte zuerst keine Beurteilung abgeben, äusserte sich dann aber trotzdem und zwar durchgehend rechtfertigend für seinen Patienten. Seiner polizeilichen Befragung ist kaum ein fachlich-objektives Eingeständnis bezüglich der Diskrepanz zwischen Schein und Sein zu entnehmen.