18 Durchschlagkraft haben. Soweit seine generellen Einschätzungen auf seinen eigenen Beobachtungen des Beschuldigten über die Jahre hinweg gründen, widersprechen diese den psychiatrischen Einschätzungen mehrheitlich nicht. Immerhin war von Beginn weg ein Thema, dass gar keine somatischen Gründe für die Schmerzen vorliegen und der Beschuldige stark überzeichne, allenfalls auch aggraviere. Somit kann davon ausgegangen werden, dass er dies auch gegenüber Dr. med. O.________ erfolgreich tat.