Im Gutachten wird gar als evident erachtet, dass nicht nur am 3. April 2012, sondern über den längeren Zeitraum der Gesamtbeobachtung die gemachten Aussagen des Beschuldigten nicht dem tatsächlichen Verhalten korrekt entsprechen (pag. 1277). Besonders eindrücklich sei, wie das Verhalten des Beschuldigten am 3. April 2012, nicht einmal eine halbe Stunde nach den gezeigten schwerwiegenden Einschränkungen wieder viel besser mobil sei und er sich kaum auf die Krücken abstützen müsse (pag.