17 Das Gutachten vom 17. Dezember 2019 (pag. 1250 ff.) über den Beschuldigten basiert auf den vollständigen, dem Gericht vorliegenden Akten. Es ist breit abgestützt, umfassend, fundiert sowie in allen Punkten nachvollziehbar und überzeugend. Die Ausführungen der Gutachter sind klar, schlüssig und widerspruchsfrei und die Schlussfolgerungen werden stringent begründet. Somit erachtet das Gericht das Gutachten als uneingeschränkt überzeugend, weshalb im Folgenden vollumfänglich darauf abzustellen ist.