Dass der Beschuldigte unter diesen Umständen im Stande sein soll, einen Schrebergarten zu bewirtschaften, mit seinen Krücken zeitweise so etwas wie fliessende Mobilität zu leben oder zwischendurch mehrere Tage schmerzfrei verbringen zu können, kommt dem externen Betrachter nicht einmal annäherungsweise in den Sinn. Auf der psychischen Ebene vermittelte der Beschuldigte das Bild eines sozial völlig zurückgezogenen, vorzeitig gealterten, mehr und mehr in Schmerz, Verzagen und Hoffnungslosigkeit versinkenden Schwerkranken, welcher weder Grund noch Motivation findet, sich noch gross je aus den eigenen vier Wänden zu begeben, und wenn, dann nur in Begleitung Dritter aus der Familie.