Es gibt keinerlei Hinweise, welche die Professionalität und Integrität der beiden Ärzte auch nur im Geringsten in Frage stellen: Wenn heute ein gerichtliches Gutachten die fachlichen Schlussfolgerungen aus der damaligen Exploration relativiert, ist dies noch kein Hinweis darauf, dass die beiden RAD-Ärzte bei ihrer damaligen Untersuchung unprofessionell vorgegangen wären. Vorliegend war bei beiden Konsultationen zudem die Ehefrau des Beschuldigten anwesend.