_ untersucht worden, ist gänzlich haltlos. Es kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 851). Gleiches gilt für die Behauptung, die beiden Ärzte K.________ und L.________ hätten den Ablauf und den Gesprächsinhalt der Untersuchungen nicht richtig wiedergegeben. Auch diesbezüglich kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.