Es ist vor diesem Hintergrund wenig glaubhaft, wenn der Beschuldigte diese Sprachkenntnisse heute praktisch gänzlich in Abrede stellen will. Zudem hat er in keiner Weise aufgezeigt, inwiefern die behaupteten mangelhaften Deutschkenntnisse anlässlich der RAD-Begutachtung überhaupt zu Missverständnissen hätten führen sollen. Eine Mehrheit der von Dr. med. K.________ und Dr. med. L.________ in ihren Berichten aufgeführten Beobachtungen bestanden in oft spontanen Verhaltensweisen, Gesten und Demonstrationen des Beschuldigten, und gar nicht in Worten. Der Bericht von Dr. med. L.___