14 Ärzte (pag. 106 ff.; pag. 109 ff.) hätten schon per se keinen Beweiswert, weil sie bei den Konsultationen keinen Übersetzer beigezogen hätten, so dass eine ordnungsgemässe Begutachtung gar nicht möglich gewesen sei. Er stellte damit indirekt auch die korrekte Dokumentation seines eigenen Verhaltens in Frage, soweit es in den beiden Berichten der Ärzte widergegeben wurde.