Allerdings könne er sich nicht mehr genau daran erinnern, wie das mit dem Geld bzw. mit dem Bezahlen abgelaufen sei. Der Beschuldigte führte auf Frage aus, dass er bei seiner früheren Arbeit stellvertretender Schichtführer gewesen sei aber keine Führungsaufgaben gehabt habe. Er habe zudem nicht mit anderen Menschen zusammenarbeiten müssen. Auch habe er die deutsche Sprache nicht beherrschen müssen. Im Anschluss an die Einvernahme führte die Verteidigung aus, dass der Weiterzug des Verwaltungsgerichtsurteils ans Bundesgericht von der Rechtschutzversicherung abgelehnt worden sei (pag. 1343 f.).