Die Hälfte dieser Urteilsbegründung stimme nicht, wobei er aber jetzt nicht sagen könne, was genau daran nicht stimme, da es schon lange her sei. Auf Frage bestätigte der Beschuldigte, dass er das Verwaltungsgerichtsurteil damals nicht weitergezogen habe, weil er kein Geld gehabt habe. Er habe nicht gewusst, dass er damals die unentgeltliche Rechtspflege erhalten habe. Er habe alles selber bezahlt. Allerdings könne er sich nicht mehr genau daran erinnern, wie das mit dem Geld bzw. mit dem Bezahlen abgelaufen sei.