Seine Frau habe zudem immer noch die gleiche Reinigungsstelle. Wie hoch ihr Arbeitspensum ist, konnte der Beschuldigte nicht beantworten. Ergänzend fügte er hinzu, dass er von anderen Menschen verfolgt und auf Video aufgenommen werde. Das sei der grösste Stressfaktor für ihn. Er habe dies seinem Anwalt mitgeteilt aber ansonsten nichts Weiteres dagegen unternommen. Die Urteilsbegründung des Regionalgerichts Bern-Mittelland hätten ihm die Kinder übersetzt. Die Hälfte dieser Urteilsbegründung stimme nicht, wobei er aber jetzt nicht sagen könne, was genau daran nicht stimme, da es schon lange her sei.