13 was mit der veränderten Diagnoseeinschätzung und den fälschlichen Angaben des Beschuldigten bzw. des eigenen körperlichen Funktionsniveaus begründet worden sei. Dies erscheine nachvollziehbar (pag. 1287). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. August 2020 führte der Beschuldigte in seiner Einvernahme durch die Kammer aus, dass es ihm heute physisch und psychisch schlecht gehe. So sei es auch in den letzten Jahren gewesen, wobei der Beschuldigte konkretisierte, dass es manchmal auch «normal» gewesen sei.