Auch würden eine rasche Fluktuation der Schmerzen und Einschränkungen vom Beschuldigten nicht differenziert beschrieben. Die Aussage, es gehe an einigen Tagen besser als an anderen, sei in der Formulierung sehr vage und gebe weitere Hinweise auf eine Aggravationstendenz (pag. 1280 ff.). Die damalige Arbeitsfähigkeit des Beschuldigten um den 3. April 2012 könne retrospektiv medizinisch nicht mehr beurteilt werden. Im Bericht von Dr. med. K.________ sei eine erneute umfassende Beurteilung der Arbeitsfähigkeit empfohlen worden,