Insgesamt kommen die Gutachter im oberinstanzlich eingeholten Gutachten zum Schluss, dass die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung (somatoforme Schmerzstörung) nachvollzogen werden könne. Ein diagnoseinhärenter Schweregrad und der dadurch verursachte Grad der Einschränkung in den verschiedenen Lebensbereichen sei darin jedoch noch nicht enthalten. Die Diagnose einer eigenständigen depressiven Störung könne nicht bestätigt werden. Dies