Allerdings seien gerade im zweiten Gutachten die in solchen Fällen oft sehr relevanten gesamtklinischen Beobachtungen bspw. durch Pflegepersonal oder andere Mitarbeiter während der stationären Behandlungszeit nicht Teil des Gutachtens, was eine Schwäche der Gutachten für die Beurteilung hinsichtlich Aggravation / Simulation darstelle. Das gänzliche Verwerfen aller früher gestellten Diagnosen, insbesondere die Diagnose einer somatoformen Schmerzstörung, sei damit jedoch nicht ausreichend begründet und stehe diametral zu den zwei Vorgutachten inkl. einer stationären MEDAS-Begutachtung sowie den unabhängig von einer Begutachtung durchgeführten Behandlungsperioden. Im Bericht von Dr. med.