Diese seien in der fachärztlichen Beurteilung jedoch nicht über das Mass einer Verdeutlichungsreaktion im Rahmen einer Begutachtungssituation hinaus interpretiert worden. Allerdings seien gerade im zweiten Gutachten die in solchen Fällen oft sehr relevanten gesamtklinischen Beobachtungen bspw. durch Pflegepersonal oder andere Mitarbeiter während der stationären Behandlungszeit nicht Teil des Gutachtens, was eine Schwäche der Gutachten für die Beurteilung hinsichtlich Aggravation / Simulation darstelle.