Gleichwohl stehe die Diagnose im Widerspruch zu den bisher gestellten Diagnosen zweier MEDAS-Gutachten. Es handle sich dabei um ausschliessliche Diagnosemodelle, da eine Krankheitsentwicklung einer somatoformen Schmerzstörung sowie einer Depression hin zu einer Simulation – gar über einen Zeitraum weniger Jahre – kriteriengerecht nach ICD-10 inhaltlich kaum möglich sei. Bereits in den zwei Vorgutachten seien Verdeutlichungstendenzen bis hin zu Aggravationstendenzen beschrieben worden. Diese seien in der fachärztlichen Beurteilung jedoch nicht über das Mass einer Verdeutlichungsreaktion im Rahmen einer Begutachtungssituation hinaus interpretiert worden.