Die Diagnose einer rezidivierend-depressiven Störung sei damit nicht ausreichend nachvollziehbar. Die einer einmaligen depressiven Episode unter Berücksichtigung des Verlaufs nach 2006 äusserst unwahrscheinlich und nur darum nicht vollständig ausgeschlossen, weil im ICD-10 Katalog keine theoretische Maximaldauer einer depressiven Episode angegeben werde (pag. 1278.1 ff.). Die im ersten Gutachten von 2004 gestellte Diagnose einer narzisstisch / hypochondrisch / ängstlichen Persönlichkeitsstörung sei nicht nachvollziehbar. Für alle Persönlichkeitsstörungen werde ein Auftreten im späten Kindesalter oder der Adoleszenz gefordert. Bis zur psychischen Verschlechterung im Alter von 32 Jahren