Diese zielgerichteten Verhaltensweisen wären Patienten im Allgemeinen bei derart schweren affektiven Störungen nicht möglich. Auch die gutachterliche Begründung im MEDAS-Gutachten 2006, welche im Text eine Entwicklung der zuvor diagnostizierten Persönlichkeitsstörung in eine maligne Regression mit konsekutiver Herausbildung einer affektiven Störung beschreibe, sei unter Gesichtspunkten der Diagnosekriterien einer Persönlichkeitsstörung nicht nachvollziehbar. Die Diagnose einer rezidivierend-depressiven Störung sei damit nicht ausreichend nachvollziehbar.