Teilremissionen spontan oder unter Behandlung seien nicht ausgeführt worden. Ein chronifizierter Verlauf einer rezidivierend-depressiven Störung liesse episodische Schwankungen der Grunderkrankung oftmals schwer erkennbar werden, wodurch die gutachterlich gestellte Diagnose unter klinischen Gesichtspunkten nachvollziehbar erscheine, jedoch nicht streng begründet sei. Die Diagnose einer Schmerzstörung sei hingegen häufig mit einer Vielzahl depressiver Begleitsymptome behaftet, was die Diagnosedifferenzierung erschwere.