chondrischen Störung, sei nicht erfüllt, dies weil die episodischen Verläufe einer allfälligen depressiven Störung nicht oder kaum rekonstruierbar seien und zwar auch die geforderten Kriterien einer Somatisierungsstörung erfüllt wären, grundsätzlich aber immer die chronischen Schmerzen im Vordergrund gestanden hätten (pag. 1278 f.). Die zweite gestellte Diagnose, jene der depressiven Erkrankung, sei unter strenger Anwendung der Diagnosekriterien nicht erfüllt. Zwar seien viele der Kriterien erfüllt gewesen. Klinisch imponiere dies in einer eindrücklichen Wahrnehmung eines depressiven Syndroms.