Beim Beschuldigten sei das Kriterium erfüllt, wonach jemand mindestens sechs Monate kontinuierlichen, an den meisten Tagen anhaltenden, schweren und belastenden Schmerz in einem Körperteil erfahre, der nicht adäquat durch den Nachweis eines physiologischen Prozesses oder einer körperlichen Störung erklärt werden könne, und welcher anhaltender Hauptfokus für die Aufmerksamkeit des Patienten sei. Der Ausschlussvorbehalt, wonach die Störung nicht während einer Schizophrenie oder einer verwandten Störung auftrete oder ausschliesslich während einer affektiven Störung, einer Somatisierungsstörung, einer undifferenzierten Somatisierungsstörung oder einer hypo-