Bezüglich der ursprünglich im MEDAS-Gutachten vom 2. November 2006 gestellten Diagnosen wird ausgeführt, die Diagnosestellung einer anhaltenden / somatoformen Schmerzstörung sei aus psychiatrischer Sicht nachvollziehbar. Beim Beschuldigten sei das Kriterium erfüllt, wonach jemand mindestens sechs Monate kontinuierlichen, an den meisten Tagen anhaltenden, schweren und belastenden Schmerz in einem Körperteil erfahre, der nicht adäquat durch den Nachweis eines physiologischen Prozesses oder einer körperlichen Störung erklärt werden könne, und welcher anhaltender Hauptfokus für die Aufmerksamkeit des Patienten sei.