Das hypothetische Gegenargument, dass der Beschuldigte möglicherweise an allen anderen Tagen des Observationszeitraums zuhause gewesen sein könnte und keine Aktivitäten unternommen hätte, wäre denkbar, sei jedoch vor dem Hintergrund des langen Beobachtungszeitraumes mit zufälligen Observationstagen und einer dabei immer beobachteten körperlichen Tätigkeit äusserst unwahrscheinlich. Evident sei zudem, dass auch in der Gesamteinschätzung über den längeren Zeitraum der Gesamtbeobachtung die zuvor gemachten Aussagen des Exploranden den gezeigten Verhaltensmustern nicht korrekt entsprechen würden. Zustandsveränderungen über Monate – wie sie im Rahmen einer rezidivierend-