Immer noch irrelevant ist dabei aber, ob die von der IV verfügte Rente ursprünglich zu Recht oder zu Unrecht gesprochen worden ist. Nicht zuletzt gehen die Strafverfolgungsbehörden gemäss Anklageschrift ja zu Gunsten des Beschuldigten sogar positiv davon aus, dass die Rente früher zu Recht ausgerichtet wurde (sie gehen von einer Verbesserung seines Gesundheitszustandes aus, eine Verbesserung welche frühestens ab dem 2. November 2011 vermutet wird; pag. 647).