Beim 2. November 2011 handelt es sich um den ersten Tag der BvO; der 30. Januar 2013 ist das Datum des Entscheids, welcher die rückwirkende Aufhebung der IV-Leistungen verfügte. Unter diesem Titel ist das Prüfungsfeld nun zeitlich ausgeweitet. Immer noch irrelevant ist dabei aber, ob die von der IV verfügte Rente ursprünglich zu Recht oder zu Unrecht gesprochen worden ist.